AGB Deutsch (B2B)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der VideoART GmbH – B2B
(Stand: Jan. 2025)
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Angebote und Leistungen der VideoART GmbH („Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern i. S. v. § 14 BGB. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen seitens des Kunden bzw. einzelne Regelungen hieraus gelten nur, sofern der Auftragnehmer ihrer Geltung vor Vertragsschluss schriftlich zustimmt.
2. Leistungen, Änderungen, Mitwirkung
2.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot/Projektvereinbarung.
2.2 Änderungen/Ergänzungen seitens des Kunden bedürfen der Textform. Mehrleistungen werden – soweit nicht anders vereinbart – mit € 120/Stunde netto berechnet.
2.3 Sofern nicht anderweitig vereinbart, sind zwei Überarbeitungsrunden je Deliverable im Preis enthalten; weitere Anpassungen gelten als Mehrleistung.
2.4 Der Kunde stellt rechtzeitige Mitwirkung, Informationen, Freigaben und Zugänge sicher. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern Fristen angemessen; Mehraufwände werden separat berechnet.
3. Vergütung, Zahlung, Skonto, Verzug
3.1 Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungslegung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Einzelfallregelungen sind möglich – bedürfen aber ausdrücklich der Schriftform.
3.3 Bei Verzug: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB, B2B) zzgl. € 40 Verzugspauschale (§ 288 Abs. 5 BGB). Weitergehende Schadenersatzforderungen bleiben unberührt.
4. Termine, höhere Gewalt
4.1 Termine sind Leistungsfristen.
4.2 Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers (insb. höhere Gewalt, Krankheit, behördliche Anordnungen, Liefer /Leistungsausfälle Dritter, Ausfälle auf Kundenseite) verlängern Fristen angemessen.
5. Abnahme (Delivery & Approval)
5.1 Nach Lieferung kann der Auftragnehmer die Abnahme verlangen. Der Kunde prüft binnen 10 Werktagen und erklärt Abnahme; wegen nur unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
5.2 Erfolgt innerhalb der Frist keine Abnahmeerklärung und werden keine konkreten Mängel benannt, gilt die Leistung mit Fristablauf als abgenommen (fiktive Abnahme).
6. Rechte an Arbeitsergebnissen (Nutzungsrechte)
6.1 Mit vollständiger Bezahlung räumt der Auftragnehmer dem Kunden – soweit nicht anders vereinbart und gesetzlich zulässig – exklusive, übertragbare und unterlizenzierbare Nutzungsrechte an den finalen Deliverables ein, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt für die im Vertrag beschriebenen Nutzungsarten (einschl. Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung).
6.2 Projektdateien/Editable Files/Raw Footage, Workflows, Tools und Know how verbleiben beim Auftragnehmer; deren Herausgabe bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
6.3 Soweit Nutzungen unbekannte Nutzungsarten betreffen, gelten die §§ 31a, 32c UrhG.
6.4 Der Auftragnehmer darf die finalen Ergebnisse zu Eigenwerbezwecken (z. B. Website, Portfolio, Showreel, Social Media, Pitches, Awards) nutzen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht oder berechtigte, vom Kunden schriftlich nachgewiesen Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.
6.5 Vom Kunden bereitgestellte Inhalte (Logos, Schriften, Bild /Tonmaterial etc.) bleiben dessen Eigentum; der Kunde räumt die zur Leistungserbringung notwendigen Rechte ein.
7. Drittrechte, GEMA, vom Kunden gestellte Inhalte
7.1 Sofern nicht anders vereinbart, beschafft und vergütet der Kunde GEMA , Stock , Sprecher /Darsteller , Location , Musik und Font Lizenzen sowie sonstige Drittrechte für die geplanten Nutzungen. Der Auftragnehmer berät auf Wunsch.
7.2 Der Kunde versichert die Rechtmäßigkeit seiner bereitgestellten Inhalte und stellt den Auftragnehmer frei von Ansprüchen Dritter hieraus egal welcher Rechtsgrundlage.
8. Haftung
8.1 Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit entsprechend der gesetzlichen Normen.
8.2 Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers auf die Summe der vom Kunden für das betreffende Projekt tatsächlich gezahlten Vergütung (ohne Drittkosten/Auslagen) begrenzt.
Hinweis: Die vorstehenden Haftungsregeln lassen zwingende gesetzliche Ansprüche unberührt.
9. Vertraulichkeit & Datenschutz
9.1 Beide Parteien behandeln Geschäfts /Betriebsgeheimnisse vertraulich. Offenlegung an Erfüllungsgehilfen/Subunternehmer ist zulässig, sofern diese mindestens gleichwertig verpflichtet werden.
9.2 Sofern der Auftragnehmer Personen¬daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO).
10. Aufbewahrung von Projektmaterial
Der Auftragnehmer bewahrt Projektmaterial (z. B. Projektdateien, Master Exports, Footage) nach Abnahme für 12 Monate auf. Eine darüberhinausgehende Speicherung erfolgt nicht. Wiederherstellung/Bereitstellung aus dem Archiv erfolgt nach Aufwand und Verfügbarkeit. Der Auftragnehmer ist kein Backup Provider; der Kunde ist für eigene Sicherungen verantwortlich.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; das UN Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Syke, sofern der Kunde Kaufmann i. S. d. HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist; im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden bzw. sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
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